Hi,
also auch auf die Gefahr hin mich hier unbeliebt zu machen.
Ich fasse also mal zusammen:
Ihr meint also, man nimmt sich ein Stück Metall (Alu), dafür sollte man eine Materialbescheinigung haben, damit die Festigkeit dokumentiert ist, oder was auch immer. Da bohre ich mir also ein Teil zusammen, bis es passt, das wird der TÜV dann schon eintragen. Aha, wir sprechen aber über den TÜV in Deutschland, oder?
Also egal welches Material verwendet wird, selbst wenn wir annehmen, das die Konstruktion mechanisch OK ist und funktioniert. Wie soll das den dann in den Papieren eingetragen werden? Als Anbauteil Marke Eigenbau mit selbst eingeschlagener Kennziffer sowieso, oder ohne eine Kennzeichnung? Bei einer Lenker Adapter Platte z. B., muss die Kennzeinungs-Nr. vom Hersteller so angebracht sein, das diese auch in montiertem Zustand zu lesen ist, damit diese bei Verkehrskontrollen oder bei HU prüfbar ist.
Es wird bei jedem simplen Anbauteil eine ABE benötigt, oder es ist eine Einzelabnahme fällig, aber bei so was unwichtigem wie die Bremse kann man sich selbst ein Befestigung basteln?
Ich will ja nicht behaupten, dass es nicht Einzelabnahmen gegeben hat, wo jemand sowas zugelassen bekommen hat, aber dann war da sicher einiges "good will" vom Prüfer dabei.
Ich habe auch schon wilde Umbauten gesehen, sowohl im Bereich Auto wie auch bei Motorrädern, aber denkt bitte auch mal dran, es ist nicht das gleiche ob eine Firma (Spezial-Werkstatt) eine Eintragung versucht, oder ein privat Mann. Meistens haben diese Werkstätten enge Verbindungen zu entsprechenden Prüfstellen, das meine ich noch nicht mal negativ, die klären vieles im Vorfeld ab. Es ist aber sicher auch ein gutes Geschäft, wenn die Spezial-Werkstatt auch zukünftig mit erneut gemachten Umbauten wieder kommt. Die Prüfstellen stehen heute auch im Wettbewerb.
Ich gehe mit jedem eine Wette ein, dass eine selbst gebastelte Adapterplatte wie oben beschrieben, in Mönchengladbach durch eine private Person vorgeführt, nicht eingetragen wird!
Bis dann,
Walter